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Aktuelles!
Wir wissen, wie wichtig Bewegungsangebote für alle Altersklassen gerade in diesen Zeiten sind. Darum werden hier täglich neue kostenfreie Online-Sportkurse veröffentlicht.
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Ab den 02.11. bis mindestens 10.01.2021 sind alle Turnhallen wieder geschlossen. Der Turnverein stellt sämtliche Aktivitäten ein.
Aktuelle Coronaschutzverordnung zum Download
Turnhallenbelegung während der Sanierung der Realschulturnhallen.
TV Rees belegt 3. Platz beim Stadtradeln!
Beim Stadtradeln konnte der 3.Platz aus dem Vorjahr verteidigt werden. Ich darf mich ganz herzlich bei allen Teilnehmern für diesen tollen Erfolg bedanken und hoffe, das im nächsten Jahr wieder viele Radsportler aus unserem Verein mitmachen!
Der 3. Platz wurde mit einem Geldpreis von 50 € belohnt die der Jugendkasse zugute kommt.
Pappeln auf dem Sportplatz werden ab Oktober bearbeitet!
Da die Verkehrssicherung auf der Sportanlage nicht gegeben ist, muss diese bis zur Durchführung der nötigen Maßnahmen, um die Verkehrssicherungspflicht wieder herzustellen, für die nächsten zwei Monate entlang der Pappelreihe gesperrt bleiben.
Das heißt, die Gegengerade wird vorübergehend gesperrt!
Bitte haltet euch aus Sicherheitsgründen von der Baumreihe und der darunterliegenden Laufbahn fern!
Sportabzeichenabnahme beim TV Rees wieder möglich!
Beim TV Rees werden wieder Termine für die Abnahme des Sportabzeichens angeboten. Der Montag als Termin kann jedoch nicht wie gewohnt beibehalten werden, da dann andere Gruppen auf der Sportanlage an der Lindenallee aktiv sind. Die Abnahmen sollen an den folgend aufgeführten Tagen am Mittwoch von 18.00 – 19.30 Uhr erfolgen und zwar am 19. und 26. August und am 02./09./16./23. und 30.September 2020.
Corona bedingt ist dabei folgendes zu beachten: Unter der nachfolgend angegebenen E-Mail-Adresse ist eine Anmeldung erforderlich, die neben der Anschrift, der Telefonnummer auch das Geburtsdatum ( wegen der Leistungsgruppe ) enthalten soll.
Pro Termin sind lediglich 8 Sportler zugelassen.
Ferner ist ein Mund-Nasen-Schutz mitzuführen und gut sitzende Handschuhe für die Wurfübungen.
Umkleidemöglichkeiten bestehen nicht, Getränke werden nicht zur Verfügung gestellt.
Die Teilnehmer sollen in der letzten Woche vor der Teilnahme nicht aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sein und über keine Krankheitssymptome verfügen.
Auf dem Platz sind selbstverständlich die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Rückfragen können an den Stützpunktleiter Johannes van Acken, 02851/58688, gerichtet werden.
Anmeldungen unter: Johannes.van-acken@gmx.de „
Turnverein Rees muss zwei Gruppen aufgeben!
Nach den Sommerferien werden zwei Kleinkinderturngruppen mangels Teilnehmer/innen aufgelöst.
Leider war die Teilnehmerzahl in der Vergangenheit so gering beim Mutter u. Kind-Turnen , dass der Aufwand zu groß ist um diese Gruppe fortbestehen zu lassen.
Folge dessen musste auch die daran anschließende Gruppe Kleinkinderturnen von 4 - 6 Jahren ebenfalls aufgegeben werden. Die Übungsleiterin beklagte auch hier mangelndes Interesse. Beide Kurse fanden jeweils montags in der Realschulturnhalle statt.
Der Vorstand bedankt sich herzlich bei den beiden Übungsleiterinnen Heike Schölzel und Carmen Gerards für ihre langjährige Unterstützung beim Turnverein Rees und wünschen ihnen alles Gute für die Zukunft.
Unser Sportplatz ist wieder unter bestimmten Voraussetzungen zu nutzen.
Vorgaben zur Nutzung des Sportplatzes an der Lindenallee.
Sobald seitens des Vereines Desinfektionsspender und Seifenspender (Lieferzeit Mitte nächster Woche) angebracht worden sind gilt folgende Regelung.seit dem 11.05.2020 findet die neue Coronaschutzverordnung Anwendung, die u. a. in § 9 den kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb regelt. Der Absatz 4 dieser Verordnung trifft folgende Regelungen:
Beim kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum sind geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sicherzustellen. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf Weiteres untersagt; bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Abweichend von der v. g. Regelung dürfen Sie im Gemeinschaftsraum unter Beachtung der Abstandsregelung Vorstandsversammlungen und Abteilungsleiterbesprechungen durchfüh-ren.
Der Verein muss eigenverantwortlich die Reinigung und Desinfektion der genutzten Räume und Toiletten durchführen und nach Möglichkeit protokollieren. Bitte nutzen Sie Ihre Internet-seite zur Vereinsmitgliederinformation hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen.
VORGABEN UND EMPFEHLUNGEN
GESUNDHEITSZUSTAND
• Liegt eines der folgenden Symptome vor, sollte die Person dringend zu Hause bleiben bzw. einen Arzt kontaktieren: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome.
• Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
• Bei positivem Test auf das Coronavirus im eigenen Haushalt muss die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainingsbetrieb genommen werden. Aktuelle Empfehlungen gehen sogar in Richtung vier Wochen.
• Bei allen am Training Beteiligten sollte vorab der aktuelle Gesundheitszustand erfragt werden.
MINIMIERUNG DER RISIKEN
IN ALLEN BEREICHEN
• Fühlen sich Trainer*in oder Spieler*in aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung verzichten.
• Zu klären ist, ob potenziell Teilnehmende am Training einer Risikogruppe (besonders Ältere und Menschen mit Vorerkrankung) angehören.
• Auch für Angehörige von Risikogruppen ist die Teilnahme am Training von großer Bedeutung, weil eine gute Fitness vor Komplikationen der Corona-Erkrankung schützen kann. Umso wichtiger ist es, ganz besonders für sie das Risiko bestmöglich zu minimieren. In diesen Fällen ist nur geschütztes Individualtraining möglich.
ORGANISATORISCHE VORAUSSETZUNGEN
• Es muss sichergestellt sein, dass der Trainingsbetrieb in der jeweiligen Kommune behördlich gestattet ist.
• Benennung einer Ansprechperson (Hygienebeauftragte*r) im Verein, die als Koordinator*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs zuständig ist.
• Unterweisung aller Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen in die Vorgaben zum Trainingsbetrieb und die Maßnahmen des Vereins.
ORGANISATORISCHE UMSETZUNG
GRUNDSÄTZE
• Trainer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
• Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer*innen und Vereinsmitarbeiter*innen) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.
• Eine Platzhälfte soll von maximal einer Trainingsgruppe genutzt werden. Die Trainingszeiten sind so zu organisieren, dass ein Aufeinandertreffen mehrerer Trainingsgruppen bestmöglich vermieden wird.
• Eine rechtzeitige Rückmeldung, ob man am Training teilnehmen kann, ist zu empfehlen, um die Trainingsplanung anhand der Leitplanken zu ermöglichen.
• Gewissenhafte Dokumentation der Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.
ANKUNFT UND ABFAHRT
• Auf Fahrgemeinschaften bei der Anfahrt ist möglichst zu ver-zichten.
• Ankunft am Sportgelände frühestens zehn Minuten vor Trainingsbeginn.
• Alle Teilnehmer*innen kommen bereits umgezogen auf das Sportgelände oder müssen sich direkt am Platz umziehen.
• Verlassen des Sportgeländes direkt nach dem Training; das Duschen erfolgt zu Hause.
AUF DEM SPIELFELD
• Alle Trainingsformen müssen unter der Voraussetzung der DOSB-Leitplanken, vor allem der Abstandsregeln, durchgeführt werden.
• Bildung von kleineren Gruppen beim Training, die im Optimalfall bei jeder Trainingseinheit in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen.
• Die Größe der Kleingruppen unterliegt den jeweils gültigen Verordnungen der Länder. Eine pauschale Richtgröße kann nicht vorgegeben werden. Die dynamischen Entwicklungen sind zu beachten und je nach regionalen Vorgaben gegebenenfalls anzupassen. Die aktuell empfohlene Größe der Kleingruppen liegt laut DOSB-Leitplanken bei maximal fünf Personen (Stand: 6. Mai).
AUF DEM SPORTGELÄNDE
• Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich, wenn ein eigenes Training geplant ist.
• Zuschauende Begleitpersonen sind beim Training nicht zu empfehlen und möglichst zu vermeiden.
• Die gemeinsame Nutzung von Umkleiden und Duschen wird vorerst ausgesetzt.
• Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife muss sichergestellt sein.
• Gastronomiebereiche, Gesellschafts- und Gemeinschaftsräume der Vereine bleiben geschlossen.
BESONDERHEITEN FÜR KINDER-/JUGENDTRAINING
• Sofern Unterstützung für die Fußballaktivitäten und/oder Toiletteneinrichtungen erforderlich ist, darf ein Elternteil/ Erziehungsberechtigter am Sportgelände anwesend sein. Für diese Person gelten ebenfalls die dort herrschenden organisatorischen und hygienischen.
• Die aktuell empfohlene Größe der Kleingruppen liegt laut DOSB-Leitplanken bei maximal fünf Personen (Stand: 6. Mai).
HYGIENE- UND DISTANZREGELN
• Händewaschen (mindestens 30 Sekunden und mit Seife) vor und direkt nach der Trainingseinheit.
• Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen.
• Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
• Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.
• Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.
• Abstand von mindestens 1,5 bis zwei Metern bei Ansprachen und Trainingsübungen.
ERGÄNZENDE HINWEISE
• Alle Trainingsangebote werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird.
• Freiluftangebote erleichtern das Einhalten von Distanzregeln.
• Auch Spiel- und Trainingsformen des Futsal sollten zunächst ausschließlich im Freien durchgeführt werden.
• Zur Einhaltung der Distanzregeln sollten weiterhin keine sozialen Veranstaltungen des Vereins stattfinden. Dies gilt sowohl für Festivitäten als auch für Versammlungen. Die Bundesregierung gestattet es Vereinen weiterhin, ihre Mitgliederversammlungen im Bedarfsfall auch digital durchzuführen.
10 LEITPLANKEN ZUR WIEDERAUFNAHME DES VEREINSBASIERTEN SPORTTREIBENS
Deutscher Leichtathletik-Verband
Bitte beachtet alle diese Regelungen.